Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Karahan Tennis Academy

  1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Karahan Tennis Academy geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

  1. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Der Vertragsabschluss mit der Karahan Tennis Academy kommt durch das Absenden des Online-Anmeldeformulars durch Anklicken einer Trainingsbestätigung mit entsprechenden Trainingszeiten zustande. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Verbindliche Anmeldungen können nur bis zum Tag des Anmeldeschlusses kostenfrei schriftlich (postalisch an Hakan Karahan Lübener Weg 39, 13407 Berlin) storniert werden. Bei vorzeitiger Kündigung (nach Anmeldeschluss) für die jeweilige Saison (Sommer-/Winter Saison) ist eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge nicht möglich. Die Karahan Tennis Academy ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.
Die Nutzungsdauer der 10-er Karte erstreckt sich über einen Zeitraum, ab dem Punkt des Vertragsabschlusses, von 6 Monaten. Nicht genutzte Stunden der 10- er Karte verfallen nach dieser Frist. Eine Rückerstattung und Übertragung dieser Stunden ist nicht möglich.

  1. Training

Die Karahan Tennis Academy bietet Gruppentraining, Mannschaftstraining, Einzeltraining, Kindertraining, Athletiktraining sowie verschiedene Veranstaltungen an. Das Gruppentraining wird in verschiedenen Gruppen stärken von 2 bis 8 Teilnehmern angeboten. Größere Gruppen werden nur bei vorliegen besonderer Umstände, z.B. geringer Platz- und Zeitkapazitäten, Schulklassen, Tenniskindergarten o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Karahan Tennis Academy kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke und Alter einteilen und Einteilungen ändern. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zur Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.
Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Karahan Tennis Academy auch während der Saison gestattet Änderungen jederzeit vorzunehmen. Dazu zählt unter anderem auch einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Auf die Wünsche unsere Kunden werden wir versuchen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Einzelstunden müssen 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden gebuchte Saison bzw. Gruppenkurse können nicht abgesagt werden und geben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt. Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden müssen, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Falls beide Optionen nicht möglich sind, werden die Kosten zurückerstattet.
Sollte ein Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen Epidemien, Pandemien etc.) nicht durchgeführt werden können, wie z.B. aufgrund eines Lockdowns von örtlicher Seite aus geschlossen werden, entfällt die Leistungsverpflichtung der Karahan Tennis Academy. Es erfolgt keine Rückerstattung der ausgefallenen Stunden. Sollte aufgrund der Pandemie das gebuchte Training abgesagt werden, obwohl es zu keinem offiziellen Lockdown, gekommen ist besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Bei witterungsbedingtem Ausfall ist vom Trainierenden das vereinbarte Honorar zu bezahlen.
Die Karahan Tennis Academy hat keine festgeschriebene Tennisplatz Größe, d.h. das Training kann auf einem Ganzen-, Halben-, Mid-Court-, Mini- oder einem vom Trainer vorgegebenen Spielfeld stattfinden. Wir gewährleisten einen optimalen Trainingseffekt auch durch unterschiedliche Platzgrößen.
Wir richten unsere Trainingstermine nach den Berliner Schulferien. Auf Schüler, die andere Ferienzeiten haben, können wir hierbei keine Rücksicht nehmen.
Während der Schulferien findet kein reguläres Saisontraining statt. Ebenso an gesetzlichen Feiertagen. Alternativ bieten wir in der Ferienzeit Tenniscamps an.
Bei Tenniscamps in folge Nichtspielbarkeit der Außenplätze sowie regnerischer Wetterlage findet das Training in Form eines Alternativprogramms (Konditionstraining oder Theorieunterricht) statt.

4.Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt 55 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer der Karahan Tennisakademie vor Beginn der Trainerstunde mündlich sowie schriftlich mitgeteilt werden. Außer den Trainingsteilnehmern - auch beim Kindertraining - dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

  1. Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht von Karahan Tennis Academy für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Außerhalb der Trainingszeiten wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Aus diesem Grund haben Eltern / Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Trainingsbeginn zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Eltern / Erziehungsberechtigte unterrichten ihre Kinder, dass sie das Trainingsgelände nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers stets Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

  1. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor im Einzelfall Trainingsteilnehmer vom Unterricht auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen das Trainers wiederholt nicht Folge leisten oder das Training nachhaltig stören, wie z.B. ehrverletzende Äußerungen, Belästigung oder vorsätzliche Sachbeschädigung. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Dies Gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

  1. Kommunikation

Zum Zwecke der organisatorischen Durchführung des Trainings, der Weiterleitung von Informationen und Bekanntmachung von Events stimmt der Kunde der Aufnahme in eine geschlossene WhatsApp-Gruppe zu. Die Handynummer wird nur zur Kommunikation über WhatsApp und die telefonische Erreichbarkeit genutzt. Sofern die Aufnahme in eine Trainingsbegleitende WhatsApp-Gruppe nicht gewollt ist, ist dies der Karahan Tennis Academy ausdrücklich mitzuteilen.

  1. Kündigung des Vertrages

Es bedarf keiner Kündigung, da diese immer mit dem jeweiligen Saisonende (Sommersaison bzw. Wintersaison) automatisch beendet ist.

  1. Versicherung, Haftung und Gewährleistung

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Person, die am Training teilnimmt bzw. sich für das Training anmeldet, versichert mit der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Eine Haftung für Sach- und Körperschäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. Die Karahan Tennis Academy übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegen gebliebenen und / oder abhanden gekommenen Gegenständen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens und ist spätestens am zweiten Tag durch den Geschädigten nach dem Training schriftlich (Schadenstag, der Schadenshergang) mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet, für einen Schaden aufzukommen und etwaige Mängelrügen sind ausgeschlossen. Die Karahan Tennis Academy übernimmt keine Garantie für das Erreichen der angestrebten Lehrziele eines Kurses bzw. einer Trainingsmaßnahme.

  1. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind Übermittlungen, die im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung (steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen) oder für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich sind .Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

  1. Schlussbestimmung

Wir behalten uns vor, unsere Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, welches dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.